PV-Anlage steuerfrei

Photovoltaik-Mehrwertsteuer 2024

PV-Anlage steuerfrei

Photovoltaik-Mehrwertsteuer 2024

Sparen Sie 19% bei der Anschaffung Ihrer Photovoltaikanlage

Auch im Jahr 2024 gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Das bedeutet, dass Sie für den Kauf einer Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer bezahlen müssen.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für folgende Fälle:

  • Lieferungen von Photovoltaikanlagen, einschließlich der Montage und Installation
  • innergemeinschaftliche Erwerbe von Photovoltaikanlagen
  • Einfuhren von Photovoltaikanlagen

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nicht für den Verkauf von Photovoltaikstrom. Der Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, ist weiterhin mit 19 % Umsatzsteuer belegt.

Die Vorteile der Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen:

  • Sie sparen 19 % des Kaufpreises Ihrer Photovoltaikanlage
  • Sie reduzieren Ihre Stromkosten
  • Sie leisten einen Beitrag zum Klimaschutz
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