Neue KfW Förderung
Förderprogramm 2024
für Photovoltaik und Stromspeicher
mit Wallbox (Elektromobilität)
neue Förderung Photovoltaik
Staatliche KfW-Förderung 2024 für
Photovoltaik, Speicher und Wallbox
Update 14.02.2024 Es entfällt nur noch die Mehrwertsteuer
Auch im Jahr 2024 entfällt die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen.
Das heißt Du bekommst 19% Förderung für Deine neue Photovoltaikanlage und kannst dann Deinen eigenen Strom erzeugen. Für den Erlass der Mehrwertsteuer ist kein lästiger Antrag notwendig, dieser wird automatisch abgezogen und direkt in Deinem Angebot berücksichtigt. Darin enthalten sind sämtliche Dienstleistungen zum Erwerb Deiner Anlage, von der Planung bis zur Inbetriebnahme.
Förderberechtigte Gruppe:
- Privatpersonen
Förderfähige Komponenten:
- Photovoltaikmodule
- Wechselrichter
- Speichersystem mit Energiemanagementsystem
- Unterkonstruktion
- Lieferung
- Montage
- Anschluss und Inbetriebnahme
- notwendige Erneuerung oder Erweiterung des Zählerschranks
- Austausch defekter Komponenten
Förderhöhe:
- 19% Mehwertsteuer entfällt
Von der Förderung ausgeschlossen:
- Wallboxen (auch wenn sie solarladefähig sind)
- Power to heat Komponenten wie beispielsweise ein solargesteuerter Heizstab
- Reparaturmaßnahmen
Bundesweite Förderung von Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher und Wallbox
Ab dem 26.09.2023 fördert der Bund bzw. die KfW-Bank Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit einem Stromspeicher und einer Wallbox. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie hoch die Zuschüsse ausfallen, zeigen wir auf dieser Seite.
Photovoltaik-Förderung in Deutschland
Der Bund unterstützt Privatpersonen, die ein Elektroauto besitzen, finanziell bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Eigenheim in Verbindung mit einem Stromspeicher und einer Wallbox.
Förderberechtigte Gruppe:
- Privatpersonen
Förderfähige Komponenten:
- Photovoltaik-Anlage
- Stromspeicher
- Ladestationen / Wallboxen für Elektrofahrzeuge
- Einbau und Anschluss der Gesamtanlage
- Energiemanagement-System zur Anlagensteuerung
Förderhöhe:
- 600 € pro kWp installierte PV-Leistung (max. 6.000 €)
- 250 € pro kWh installierte Speicherkapazität (max. 3.000 €)
- pauschal 600 € für die Ladestation
Vorraussetzungen:
- Antragstellender ist Eigentümer und Bewohner der Wohnimmobilie, für die die PV-Anlage gekauft wird
- Elektroauto ist auf Antragstellenden oder eine im Haushalt lebenden Person zugelassen oder Elektroauto ist bereits bestellt oder für mind. 12 Monate privat geleast
- Neubau einer PV-Anlage mit mind. 5 kWp in Verbindung mit einem Stromspeicher mit mind. 5 kWh Kapazität und einer Ladestation
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung wurde noch keine der Komponenten gekauft
- Alle Komponenten werden fabrikneu angeschafft
Antragstellung:
Zusatzinformation:
- Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten NICHT möglich
- Keine Förderung von Neubauten vor Einzug
- Keine Förderung von ausschließlich vermieteten Objekten
- Keine Förderung von Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Keine Förderung von Eigentumswohnungen
- Keine Mehrfachförderung für dasselbe Gebäude
Beginn der Förderung:
- Antragstellung ab dem 26.09.2023
Ein Rechenbeispiel für die Zuschusshöhe
Annahmen:
- Du erfüllst alle Voraussetzungen, um förderberechtigt zu sein.
- Die PV-Anlage hat eine Spitzenleistung von 10 kWp.
- Der Stromspeicher hat eine Speicherkapazität von 8 kWh.
- Die Wallbox ist KfW-förderfähig mit mind. 11 kW Ladeleistung.
- Die Kosten der Gesamtanlage inkl. Installation und Anschluss belaufen sich auf 25.000 €.
Der maximale Zuschuss der KfW-Bank beträgt in diesem Fall 8.600 €, sodass der Eigenanteil beim Kauf der Anlage nur noch 16.400 € hoch ist.
Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- 10 kWp x 600 Euro / kWp = 6.000 € für die installierte PV-Leistung
- 8 kWh x 250 Euro / kWh = 2.000 € für die installierte Speicherkapazität
- 600 € pauschal für die Wallbox
Melde Dich gern bei uns, wenn Du Fragen zur Förderung hast oder ein individuelles Angebot für Deine PV-Anlage wünschst.
So funktioniert`s
1. Zuschuss beantragen
Bevor Du deine Bestellungen für die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher aufgibst oder Verträge für Lieferung und Leistung abschließen, solltest Du Deinen Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Dieses Portal wird Dir ab dem 26.09.2023 zur Verfügung stehen.
2. Vorhaben umsetzen
Sobald Du die Zusage für den Zuschuss bekommen hast, kannst Du die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
Ab März 2024 bist Du dazu aufgefordert, Ihre Identität nachzuweisen, vorzugsweise durch einen Schufa-Identitäts-Check.
Nachdem Du eine Identität erfolgreich nachgewiesen hast, bist Du anschließend dazu aufgefordert, die Durchführung Deines Projekts wie folgt zu bestätigen:
- Gehe ins Kundenportal „Meine KfW“ und tragen die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher ein.
- Bestätige, dass Du Dein Vorhaben vollständig umgesetzt hast.
- Laden sämtliche Rechnungen für die anrechenbaren Kosten hoch.
- Wenn angefordert, reiche zusätzliche Nachweise ein, beispielsweise die Zulassung oder den Leasingvertrag für Dein Elektroauto.
Nachdem Deine Angaben geprüft wurden, wird der Zuschuss auf Dein Konto überwiesen.
Nicht mit ggf. anderen Förderungen kombinierbar
Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen besteht und daher bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Zum Beispiel wird die Förderung für den Kauf und die Installation nur dann gewährt, wenn die Ladestation eine Mindestleistung von elf Kilowatt (kW) aufweist. Photovoltaikanlagen werden ab einer Mindestleistung von fünf Kilowattpeak (kWp) und Solarstromspeicher mit einer Leistung von mindestens fünf kWp gefördert. Die Kombination dieser Förderung mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten ist nicht möglich.
Um dies anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: Angenommen, ein Hausbesitzer investiert insgesamt 32.000 € in eine Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher. In diesem Fall könnte er insgesamt 8.000 € staatliche Förderung erhalten, wie von der KfW in einem Rechenbeispiel dargelegt.
Häufige Fragen
Nein, das ist nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie ein rein batteriebetriebenes Elektroauto (BEV = Battery Electric Vehicle) nutzen..
Ausschließlich rein batteriebetriebene Elektroautos im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 erfüllen die Antragsvoraussetzungen.
Dies sind PKW für maximal 9 Personen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können keinen Förderantrag stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.
Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.