Neue KfW Förderung

Förderprogramm 2024
für Photovoltaik und Stromspeicher
mit Wallbox (Elektromobilität)

neue Förderung Photovoltaik

Staatliche KfW-Förderung 2024 für
Photovoltaik, Speicher und Wallbox

Update 14.02.2024 Es entfällt nur noch die Mehrwertsteuer

Auch im Jahr 2024 entfällt die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen.

Das heißt Du bekommst 19% Förderung für Deine neue Photovoltaikanlage und kannst dann Deinen eigenen Strom erzeugen. Für den Erlass der Mehrwertsteuer ist kein lästiger Antrag notwendig, dieser wird automatisch abgezogen und direkt in Deinem Angebot berücksichtigt. Darin enthalten sind sämtliche Dienstleistungen zum Erwerb Deiner Anlage, von der Planung bis zur Inbetriebnahme.

Förderberechtigte Gruppe:

Förderfähige Komponenten:

Förderhöhe:

Von der Förderung ausgeschlossen:

Bundesweite Förderung von Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher und Wallbox

Ab dem 26.09.2023 fördert der Bund bzw. die KfW-Bank Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit einem Stromspeicher und einer Wallbox. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie hoch die Zuschüsse ausfallen, zeigen wir auf dieser Seite.

Photovoltaik-Förderung in Deutschland

Der Bund unter­stützt Privat­personen, die ein Elektroauto besitzen, finanziell bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Eigenheim in Verbindung mit einem  Stromspeicher und einer Wallbox.

Förderberechtigte Gruppe:

Förderfähige Komponenten:

Förderhöhe:

Vorraussetzungen:

Antragstellung:

Zusatzinformation:

Beginn der Förderung:

Ein Rechenbeispiel für die Zuschusshöhe

Annahmen:

  • Du erfüllst alle Voraussetzungen, um förderberechtigt zu sein.
  • Die PV-Anlage hat eine Spitzenleistung von 10 kWp.
  • Der Stromspeicher hat eine Speicherkapazität von 8 kWh.
  • Die Wallbox ist KfW-förderfähig mit mind. 11 kW Ladeleistung.
  • Die Kosten der Gesamtanlage inkl. Installation und Anschluss belaufen sich auf 25.000 €.

Der maximale Zuschuss der KfW-Bank beträgt in diesem Fall 8.600 €, sodass der Eigenanteil beim Kauf der Anlage nur noch 16.400 € hoch ist.

Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  1. 10 kWp x 600 Euro / kWp = 6.000 € für die installierte PV-Leistung
  2. 8 kWh x 250 Euro / kWh = 2.000 € für die installierte Speicherkapazität
  3. 600 € pauschal für die Wallbox

Melde Dich gern bei uns, wenn Du Fragen zur Förderung hast oder ein individuelles Angebot für Deine PV-Anlage wünschst.

So funktioniert`s

1. Zuschuss beantragen

Bevor Du deine Bestellungen für die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher aufgibst oder Verträge für Lieferung und Leistung abschließen, solltest Du Deinen Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Dieses Portal wird Dir ab dem 26.09.2023 zur Verfügung stehen.

2. Vorhaben umsetzen

Sobald Du die Zusage für den Zuschuss bekommen hast, kannst Du die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Ab März 2024 bist Du dazu aufgefordert, Ihre Identität nachzuweisen, vorzugsweise durch einen Schufa-Identitäts-Check.

Nachdem Du eine Identität erfolgreich nachgewiesen hast, bist Du anschließend dazu aufgefordert, die Durchführung Deines Projekts wie folgt zu bestätigen:

  1. Gehe ins Kundenportal „Meine KfW“ und tragen die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher ein.
  2. Bestätige, dass Du Dein Vorhaben vollständig umgesetzt hast.
  3. Laden sämtliche Rechnungen für die anrechenbaren Kosten hoch.
  4. Wenn angefordert, reiche zusätzliche Nachweise ein, beispielsweise die Zulassung oder den Leasingvertrag für Dein Elektroauto.

Nachdem Deine Angaben geprüft wurden, wird der Zuschuss auf Dein Konto überwiesen.

Nicht mit ggf. anderen Förderungen kombinierbar

Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen besteht und daher bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Zum Beispiel wird die Förderung für den Kauf und die Installation nur dann gewährt, wenn die Ladestation eine Mindestleistung von elf Kilowatt (kW) aufweist. Photovoltaikanlagen werden ab einer Mindestleistung von fünf Kilowattpeak (kWp) und Solarstromspeicher mit einer Leistung von mindestens fünf kWp gefördert. Die Kombination dieser Förderung mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten ist nicht möglich.

Um dies anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: Angenommen, ein Hausbesitzer investiert insgesamt 32.000 € in eine Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher. In diesem Fall könnte er insgesamt 8.000 € staatliche Förderung erhalten, wie von der KfW in einem Rechenbeispiel dargelegt.

Häufige Fragen

Nein, das ist nicht möglich. Voraus­setzung für die Förderung ist, dass Sie ein rein batterie­betriebenes Elektro­auto (BEV = Battery Electric Vehicle) nutzen..

Ausschließlich rein batterie­betriebene Elektro­autos im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektro­mobilitäts­gesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 erfüllen die Antrags­voraus­setzungen.

Dies sind PKW für maximal 9 Personen und Fahr­zeuge mit einem zulässigen Gesamt­gewicht von maximal 3,5 Tonnen.

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können keinen Förder­antrag stellen. Antrags­berechtigt sind aus­schließlich private Eigen­tümer von selbst­genutzten Wohn­gebäuden.

Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohn­gebäuden.

Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient aus­schließlich Informations­zwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.

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