Neue KfW Förderung

Förderprogramm 2025
Staatliche Förderung für Pelletheizungen

neue Förderung Pelletheizungen

Staatliche KfW-Förderung 2025 für
Pelletheizungen

Bundesweite Förderung von Pelletheizungen 2025

Ab dem 01.01.2024 fördert der Bund bzw. die KfW-Bank Pelletheizungen. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie hoch die Zuschüsse ausfallen, zeigen wir auf dieser Seite.

Pelletheizung-Förderung in Deutschland

Der Bund unter­stützt Eigenheimbesitzer von Einfamilienhäusern die einen Pelletkessel von mindestens 30 Litern installieren.

KFW Fördersätze 2025 für Pelletheizungen

Hast du Interesse an einer Pelletheizung oder einer Solaranlage?
Ich habe nur Interesse an einer Solaranlage
Ich habe Interesse an einer Pelletheizung
30% Förderung Reset
Hast du ein Gebäude im Bestand mit alter Heizung oder einen Neubau ohne Heizung?
Neubau ohne Heizung
Gebäudebestand mit alter Heizung
Keine Förderung möglich Reset
Ist der Austausch der Heizung für Dein selbstbewohntes Eigenheim oder für ein anderes Gebäude?
Nein, die Immobilie wird vermietet oder gewerblich genutzt
Ja, ich wohne in der Immobilie
Wie heizt du bisher?
Ich möchte meine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung durch eine Pelletheizung ersetzen
Ich möchte meine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine Pelletheizung ersetzen
Meine Gas- oder Biomasseheizung ist noch keine 20 Jahre alt, trotzdem möchte ich diese durch eine Pelletheizung ersetzen
Ich habe ein anderes Heizsystem oder möchte dieses nicht ersetzen
Wie soll Deine Warmwasserversorgung erfolgen? (ggf. höhere Förderung möglich
Ich möchte das Brauchwasser über eine Brauchwasserwärmepumpe erwärmen (bis zu 20% mehr Förderung möglich
Ich möchte eine Solarthermieanlage zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung (bis zu 20% mehr Förderung möglich)
Ich möchte das Brauchwasser dezentral über einen elektrischen Durchlauferhitzer erwärmen
Ich möchte das Brauchwasser nur zentral über die Pelletheizung erwärmen
Wie hoch ist Dein Haushaltsjahreseinkommen? Bei einem geringen Haushaltsjahreseinkommen gibt es die Möglichkeit auf bis zu 30% mehr Förderung.
Mein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt unter 40.000€
Mein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt über 40.000€
Möchtest du nur eine Solarthermieanlage installieren?
Nein, ich möchte eine zusätzliche Pelletheizung zu meiner bereits vorhandenen Heizung installieren.
Ja, ich möchte nur eine Solarthermieanlage installieren.
60% Förderung Reset
Wie hoch ist Dein Haushaltsjahreseinkommen? Bei einem geringen Haushaltsjahreseinkommen gibt es die Möglichkeit auf bis zu 30% mehr Förderung.
Mein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt unter 40.000€
Mein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt über 40.000€
Wie hoch ist Dein Haushaltsjahreseinkommen? Bei einem geringen Haushaltsjahreseinkommen gibt es die Möglichkeit auf bis zu 30% mehr Förderung.
Mein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt unter 40.000€
Mein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt über 40.000€
70% Förderung Reset
50% Förderung Reset

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Wie bekomme ich die Förderung?

Aufgrund einer Änderung der Zuständigkeiten von der BAFA zur KfW wird das Antragsverfahren grundlegend umstrukturiert.

Kannst Du über die Plattform „Meine KfW.de“ Deine Daten registrieren. Dies ist die Voraussetzung für den zweiten Schritt, die Antragstellung, die voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein wird.

Vor Beginn des Vorhabens ist die online Antragstellung für die Förderung erforderlich. Eine Neuerung besteht darin, dass bereits bei der Antragsstellung eine Auftragsbestätigung vorliegen muss, unter der Voraussetzung der Förderzusage. Diese Auftragsbestätigung sollte das erwartete Datum für die Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten, das sich innerhalb des Bewilligungszeitraums befinden muss. Der Antrag kann sowohl vom Endkunden persönlich gestellt werden als auch durch ein Fachunternehmen, das eine Vollmacht vorweisen kann. Unmittelbar nach der Antragsstellung erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung per E-Mail, die den Zeitpunkt der Antragstellung bestätigt. Die schriftliche Bestätigung des Förderantrags, der sogenannte Zuwendungsbescheid, wird in den nächsten Wochen auf dem postalischen Weg versendet.

Häufige Fragen

Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue klimafreundliche Heizungsanlage allein zu tragen, werden die Bürgerinnen und Bürger mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen umfassend unterstützt

Pelletkessel von mindestens 5 kW Nennwärmeleistung laut Bundesanzeiger

 JA, eine Grundförderung von 30% für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offensteht

Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohn­gebäuden.

Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient aus­schließlich Informations­zwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.

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