Neue KfW Förderung
Förderprogramm 2025
Staatliche Förderung für Pelletheizungen
neue Förderung Pelletheizungen
Staatliche KfW-Förderung 2025 für
Pelletheizungen

Bundesweite Förderung von Pelletheizungen 2025
Ab dem 01.01.2024 fördert der Bund bzw. die KfW-Bank Pelletheizungen. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie hoch die Zuschüsse ausfallen, zeigen wir auf dieser Seite.


Pelletheizung-Förderung in Deutschland
Der Bund unterstützt Eigenheimbesitzer von Einfamilienhäusern die einen Pelletkessel von mindestens 30 Litern installieren.
KFW Fördersätze 2025 für Pelletheizungen
Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 30 % für die Installation eines neuen Heizsystems wie Pelletkessel, Wärmepumpe oder Solaranlage zu erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist bei Heizungstausch für private Eigentümer, Vermieter, Unternehmen, Organisationen, Kommunen und Contractoren für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude zugänglich.
Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu insgesamt 40.000 € erhalten bei Selbstnutzung einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 %.
Wenn selbstnutzende Eigentümer ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung gegen eine neue ersetzen oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen, können sie bis Ende 2028 einen zusätzlichen Bonus von 20 % erhalten. Für Pelletheizungen ist die Voraussetzung, dass sie in Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe installiert werden.
Die Fördersätze sind miteinander kombinierbar und in Summe maximal 70% Förderung möglich.

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Wie bekomme ich die Förderung?
Aufgrund einer Änderung der Zuständigkeiten von der BAFA zur KfW wird das Antragsverfahren grundlegend umstrukturiert.
Kannst Du über die Plattform „Meine KfW.de“ Deine Daten registrieren. Dies ist die Voraussetzung für den zweiten Schritt, die Antragstellung, die voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein wird.
Vor Beginn des Vorhabens ist die online Antragstellung für die Förderung erforderlich. Eine Neuerung besteht darin, dass bereits bei der Antragsstellung eine Auftragsbestätigung vorliegen muss, unter der Voraussetzung der Förderzusage. Diese Auftragsbestätigung sollte das erwartete Datum für die Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten, das sich innerhalb des Bewilligungszeitraums befinden muss. Der Antrag kann sowohl vom Endkunden persönlich gestellt werden als auch durch ein Fachunternehmen, das eine Vollmacht vorweisen kann. Unmittelbar nach der Antragsstellung erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung per E-Mail, die den Zeitpunkt der Antragstellung bestätigt. Die schriftliche Bestätigung des Förderantrags, der sogenannte Zuwendungsbescheid, wird in den nächsten Wochen auf dem postalischen Weg versendet.
Häufige Fragen
Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue klimafreundliche Heizungsanlage allein zu tragen, werden die Bürgerinnen und Bürger mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen umfassend unterstützt
Pelletkessel von mindestens 5 kW Nennwärmeleistung laut Bundesanzeiger
JA, eine Grundförderung von 30% für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offensteht
Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.